12 Septembre 2011 16:00 | Residenz, Vier-Schimmel-Saal
Die Religion und das Wert des Lebens - Virgil Bercea
Um das Problematik angehen zu können (die Axiologie), die Philosophie und das moderne Theologie haben die Pflicht, vom Menschen auszugehen, damit die Antwort der Erwartungen einer anthropozentrischen Kultur gegeben werden kann, um zu allen Aspekten der menschlichen Existenz in der Geschichte gelangen zu können. Auch die anthropozentrischen Perspektive findet heute der Diskurs über Gott – Schöpfung – Sinn der Geschichte statt. Daher auch das Wert der Existenz aller Dinge wird entdeckt durch den Menschen, ausgehend was das menschliche Phänomen in der Geschichte ist und von der Erkenntnis. So kommt man zur Notwendigkeit der Entdeckung der Quelle der Würde und des Wertes aller Dinge.
Um zu verstehen, „was“ ist der Mensch (als objektives Wert im Rahmen der Schöpfung), aber vor allem „wer“ ist der Mensch, machen wir einen Rekurs an das Patrimonium des Denkens der Menschheit, so wie es sich während der Zeiten der Philosophie, der Theologie und in den Werken der ganzen Kultur der Menschheit konkretisiert hat. Das Zweite Vatikanische Konzil behauptete:
„Es ist fast einmütige Auffassung der Gläubigen und der Nichtgläubigen, dass alles auf Erden auf den Menschen als seinen Mittel- und Höhepunkt hinzuordnen ist.
Was ist aber der Mensch?
Viele verschiedene und auch gegensätzliche Auffassungen über sich selbst hat er vorgetragen und trägt er vor, in denen er sich oft entweder selbst zum höchsten Maßstab macht oder bis zur Hoffnungslosigkeit abwertet, und ist so unschlüssig und voll Angst.
In eigener Erfahrung dieser Nöte kann die Kirche doch, von der Offenbarung Gottes unterwiesen, für sie eine Antwort geben, um so die wahre Verfassung des Menschen zu umreißen und seine Schwäche zu erklären, zugleich aber auch die richtige Anerkennung seiner Würde und Berufung zu ermöglichen.
Die Heilige Schrift lehrt nämlich, dass der Mensch "nach dem Bild Gottes" geschaffen ist, fähig, seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben, von ihm zum Herrn über alle irdischen Geschöpfe gesetzt (1), um sie in Verherrlichung Gottes zu beherrschen und zu nutzen (2).
"Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst? Oder des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst?
Wenig geringer als Engel hast du ihn gemacht, mit Ehre und Herrlichkeit ihn gekrönt und ihn über die Werke deiner Hände gesetzt. Alles hast du ihm unter die Füße gelegt" (Pfs 8,5-7).
Aber Gott hat den Menschen nicht allein geschaffen: denn von Anfang an hat er ihn "als Mann und Frau geschaffen" (Gen 1,27); ihre Verbindung schafft die erste Form personaler Gemeinschaft.
Der Mensch ist nämlich aus seiner innersten Natur ein gesellschaftliches Wesen; ohne Beziehung zu den anderen kann er weder leben noch seine Anlagen zur Entfaltung bringen.
Gott sah also, wie wir wiederum in der Heiligen Schrift lesen, "alles, was er gemacht hatte, und es war sehr gut" (Gen 1,31).”
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Aber der Mensch ist in einem ontologischen Modus an der Religion gebunden, in einem solchen Maß, dass wir behaupten können, dass das anthropogenetische Faktor und zugleich die Bestätigung „der Menschheit/Humanität“ des menschlichen Phänomens in der Geschichte von der Religion gegeben ist. Der Mensch erscheint in der Geschichte und zeigt sich oder manifestiert sich als „Mensch“ in dem Augenblick des Begreifens der Sakralität, anders gesagt, so wie der Geschichtswissenschaftler der Religionen Mircea Eliade behauptete, dann wenn er homo religiosus wird. Wir können nicht über „einen natürlichen Menschen“ ohne Religion sprechen, sei es dies als Verstehen der Sakrums und die Differenzierung dieser von dem Profanen; Daher können wir behaupten, ohne Fehler zu begehen, dass wenn die Existenz der Dinge und implizit des Menschen einen Sinn hat, dann ist dies durch die Verbindung zwischen des Sakrums und die Behauptung dieser in der konkreten objektiven Realität gegeben. Andres gesagt, nur in dem Maß, indem der Mensch die Verbindung zwischen Gott – als schöpferisches Prinzip – und die geschöpfte Welt entdeckt, kann er jedem Ding ein Wert geben.
In diesem Kontext wir für den Menschen wesentlich sensibler und wichtiger die Entdeckung seiner Würde und die Bewusstmachung des Wertes des Lebens. Die Weltreligionen haben die Revelation (Offenbarung) des Sakrums als eine „natürliche Revelation“ einer letzten Realität konkretisiert, und sie haben diese Erfahrung in einer Sprachlichkeit spezifisch der geographischen Gegend umgewandelt – konkretisiert, abhängig von der Rahmenbedingungen der konkreten Existenz. Daher haben wir eine einzige absolute Realität, der Anfang und die Finalität aller Dinge, aber eine Pluralität der Interpretationen und des Modus, wie dieses Absolut eine religiöse Doktrin systematisiert hat, von den atheistischen Religionen – im Sinne der Leugnung (negatio) des personellen Charakters Gottes, bis zur archaischen Sprache der verschiedenen Mythologien, bis zur theistischen Religionen, welche in Gott das Absolute anerkennen, eine „Person“, welche macht, dass die Verbindung zwischen Gott und Mensch, ein Dialog der Liebe in Freiheit und Würde wird.
Die menschliche Vernunft erleuchtet durch die göttliche Revelatio, niedergeschrieben in den Büchern der Heiligen Schrift, entdeckt das universelle Wert des Lebens und die Würde der menschlichen Existenz vor allem aus der Bedingung des Geschöpfes (Kreatur) und aus der Gnade „der Ebenbildlichkeit“ des Menschen mit seinem Schöpfer:
„Die Heilige Schrift lehrt nämlich, dass der Mensch "nach dem Bild Gottes" geschaffen ist, fähig, seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben, von ihm zum Herrn über alle irdischen Geschöpfe gesetzt (1), um sie in Verherrlichung Gottes zu beherrschen und zu nutzen (2).
"Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst? Oder des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst?
Wenig geringer als Engel hast du ihn gemacht, mit Ehre und Herrlichkeit ihn gekrönt und ihn über die Werke deiner Hände gesetzt. Alles hast du ihm unter die Füße gelegt" (Ps 8,5-7).
Aber Gott hat den Menschen nicht allein geschaffen: denn von Anfang an hat er ihn "als Mann und Frau geschaffen" (Gen 1,27);”
Der Mensch ist ein Geschöpf (eine Kreatur) mit einer speziellen Würde, ein Verwalter der Güter der Schöpfung (nach dem Sündenfall, nach dem Fallen in die Ursünde nicht immer „weise“ in der Erhaltung der durch Gott gestiftete Ausgeglichenheit in der Natur …), ein sexuelles Wesen (Mann und Frau), ein soziales Wesen empfangen fürs Leben und für das „gemeinsame“ Handeln, weil nur zusammen mit „dem Anderen“ behauptet sich als Mensch und kann seine ganze kulturelle und geistliche - spirituelle Erbe weitergeben, und so formt er ein universelles Patrimonium der Menschheit aller Zeiten.
„Als Abbild Gottes” ist der Mensch mit Vernunft und freie Wille, mit natürlicher Kapazität ausgestattet, eingeboren in ihm auch den Durst zur Erkenntnis. So wird der Mensch würdig, den Sinn des Vergehens aller Dinge zu suchen, aber vor allem wurde der Mensch „Gottfähig“. Diese einzige kognitive Kapazität unter den Lebewesen ist eine andere Quelle der spezifischen Würde des Menschen, welche ihm der einzige eigene Wert in der Schöpfung entdeckt. Das Konzil behauptet:
„In Teilnahme am Licht des göttlichen Geistes urteilt der Mensch richtig, dass er durch seine Vernunft die Dingwelt überragt.
In unermüdlicher Anwendung seiner Geistesanlagen hat er im Lauf der Zeit die empirischen Wissenschaften, die Technik und seine geistige und künstlerische Bildung sehr entwickelt. In unserer Zeit aber hat er mit ungewöhnlichem Erfolg besonders die materielle Welt erforscht und sich dienstbar gemacht.
Immer jedoch suchte und fand er eine tiefere Wahrheit.
Die Vernunft ist nämlich nicht auf die bloßen Phänomene eingeengt, sondern vermag geistig-tiefere Strukturen der Wirklichkeit mit wahrer Sicherheit zu erreichen, wenn sie auch infolge der Sünde zum Teil verdunkelt und geschwächt ist. Die zuestrebende Vollendung der Vernunftnatur der menschlichen Person ist die Weisheit, die den Geist des Menschen sanft zur Suche und Liebe des Wahren und Guten hinzieht und den durch sie geleiteten Menschen vom Sichtbaren zum Unsichtbaren führt.
Unsere Zeit braucht mehr als die vergangenen Jahrhunderte diese Weisheit, damit humaner wird, was Neues vom Menschen entdeckt wird. Es gerät nämlich das künftige Geschick der Welt in Gefahr, wenn nicht weisere Menschen entstehen. Zudem ist zu bemerken, dass viele Nationen an wirtschaftlichen Gütern verhältnismäßig arm, an Weisheit aber reicher sind und den übrigen hervorragende Hilfe leisten können.
Dank der Gabe des Heiligen Geistes kommt der Mensch im Glauben zu Erkenntnis und innerem Einverständnis des Geheimnisses des göttlichen Ratschlusses (8).”
Die Erkenntnis „durch das natürliche Licht der Vernunft“ wird durch das moralische Bewusstsein durch die „Stimme Gottes ergänzt, welches ihn erleuchtet und zeigt ihm den Sinn seines personellen Handelns, welches neigt – natürlich wenn dieses Bewusstsein nicht pervertiert ist – zu einem „Guten, zum Guten als Finalität des ganzen menschlichen Handelns. Das Gute ist die Realität, zu welcher alle Dinge neigen/streben“.
Die Tatsache, dass der Mensch ein moralisches Bewusstsein hat, einzig in der Welt der Lebewesen, wird eine andere bedeungsvolle wichtige Quelle der spezifischen Würde und einem „Wertplus“ gegenüber anderen Geschöpfe (Kreaturen).
„Im Innern seines Gewissens entdeckt der Mensch ein Gesetz, das er sich nicht selbst gibt, sondern dem er gehorchen muss und dessen Stimme ihn immer zur Liebe und zum Tun des Guten und zur Unterlassung des Bösen anruft und, wo nötig, in den Ohren des Herzens tönt: Tu dies, meide jenes.
Denn der Mensch hat ein Gesetz, das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist und gemäß dem er gerichtet werden wird (9). Das Gewissen ist die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist (10).
Im Gewissen erkennt man in wunderbarer Weise jenes Gesetz, das in der Liebe zu Gott und dem Nächsten seine Erfüllung hat (11). Durch die Treue zum Gewissen sind die Christen mit den übrigen Menschen verbunden im Suchen nach der Wahrheit und zur wahrheitsgemäßen Lösung all der vielen moralischen Probleme, die im Leben der Einzelnen wie im gesellschaftlichen Zusammenleben entstehen. Je mehr also das rechte Gewissen sich durchsetzt, desto mehr lassen die Personen und Gruppen von der blinden Willkür ab und suchen sich nach den objektiven Normen der Sittlichkeit zu richten. Nicht selten jedoch geschieht es, dass das Gewissen aus unüberwindlicher Unkenntnis irrt, ohne dass es dadurch seine Würde verliert.
Das kann man aber nicht sagen, wenn der Mensch sich zuwenig darum müht, nach dem Wahren und Guten zu suchen, und das Gewissen durch Gewöhnung an die Sünde allmählich fast blind wird.”
Die Bibel offenbart uns noch eine andere Quelle der Würde der humanen (menschlichen) Bedingung, und zwar: die Freiheit. Der Mensch ist ein freies Wesen mit einer absoluten Freiheit. Diese erlaubt ihm sogar sich leider auch gegen seinen Schöpfer zu wenden. Quelle der spezifischen Würde:
„…Aber nur frei kann der Mensch sich zum Guten hinwenden.
Und diese Freiheit schätzen unsere Zeitgenossen hoch und erstreben sie leidenschaftlich. Mit Recht. Oft jedoch vertreten sie sie in verkehrter Weise, als Berechtigung, alles zu tun, wenn es nur gefällt, auch das Böse.
Die wahre Freiheit aber ist ein erhabenes Kennzeichen des Bildes Gottes im Menschen: Gott wollte nämlich den Menschen "in der Hand seines Entschlusses lassen" (12), so dass er seinen Schöpfer aus eigenem Entscheid suche und frei zur vollen und seligen Vollendung in Einheit mit Gott gelange.
Die Würde des Menschen verlangt daher, dass er in bewusster und freier Wahl handle, das heißt personal, von innen her bewegt und geführt und nicht unter blindem innerem Drang oder unter bloßem äußerem Zwang. Eine solche Würde erwirbt der Mensch, wenn er sich aus aller Knechtschaft der Leidenschaften befreit und sein Ziel in freier Wahl des Guten verfolgt sowie sich die geeigneten Hilfsmittel wirksam und in angestrengtem Bemühen verschafft. Die Freiheit des Menschen, die durch die Sünde verwundet ist, kann nur mit Hilfe der Gnade Gottes die Hinordnung auf Gott zur vollen Wirksamkeit bringen.
Jeder aber muss vor dem Richterstuhl Gottes Rechenschaft geben von seinem eigenen Leben, so wie er selber Gutes oder Böses getan hat (13).”
Die Erfahrung zeigt uns, dass am Ende des Lebens der Tod befindet sich. Weit von der Idee dass der Tod ein tragisches Schicksal ist. Das Sterben (der Tod) und die Kontingenz aller Dinge, verstanden im Licht des Sinnes der Schöpfung, offenbart durch Gott, orientiert uns das Leben zu respektieren. Sowohl das biologische Leben in der Natur und das Ausgleich der Ökosysteme, als auch vor allem das menschliche Leben. Gerade weil die Existenz eines jeden Individuums (einer jeden Person) auf der Erde einzig ist, unsere Geschichtlichkeit wird dieses Fundament der Würde einer jeden menschlichen - humanen Person teilweise: jeder verdient das Respekt, weil er „ist, existiert“, mit einem einzigartigen und unwiederholbares Vergehen in der Geschichte, orientiert zur Erlösung in der Gnade und Tugend des universellen, erlösenden Wille Gottes. Das Konzil zieht die Schlussfolgerung:
„Angesichts des Todes wird das Rätsel des menschlichen Daseins am größten.
Der Mensch erfährt nicht nur den Schmerz und den fortschreitenden Abbau des Leibes, sondern auch, ja noch mehr die Furcht vor immerwährendem Verlöschen.
Er urteilt aber im Instinkt seines Herzens richtig, wenn er die völlige Zerstörung und den endgültigen Untergang seiner Person mit Entsetzen ablehnt.
Der Keim der Ewigkeit im Menschen lässt sich nicht auf die bloße Materie zurückführen und wehrt sich gegen den Tod. Alle Maßnahmen der Technik, so nützlich sie sind, können aber die Angst des Menschen nicht beschwichtigen. Die Verlängerung der biologischen Lebensdauer kann jenem Verlangen nach einem weiteren Leben nicht genügen, das unüberwindlich in seinem Herzen lebt. Während vor dem Tod alle Träume nichtig werden, bekennt die Kirche, belehrt von der Offenbarung Gottes, dass der Mensch von Gott zu einem seligen Ziel jenseits des irdischen Elends geschaffen ist. Außerdem lehrt der christliche Glaube, dass der leibliche Tod, dem der Mensch, hätte er nicht gesündigt, entzogen gewesen wäre (14), besiegt wird, wenn dem Menschen sein Heil, das durch seine Schuld verlorenging, vom allmächtigen und barmherzigen Erlöser wiedergeschenkt wird. Gott rief und ruft nämlich den Menschen, dass er ihm in der ewigen Gemeinschaft unzerstörbaren göttlichen Lebens mit seinem ganzen Wesen anhange. Diesen Sieg hat Christus, da er den Menschen durch seinen Tod vom Tod befreite, in seiner Auferstehung zum Leben errungen (15).
Jedem also, der ernsthaft nachdenkt, bietet daher der Glaube, mit stichhaltiger Begründung vorgelegt, eine Antwort auf seine Angst vor der Zukunft an; und zugleich zeigt er die Möglichkeit, mit den geliebten Brüdern, die schon gestorben sind, in Christus Gemeinschaft zu haben in der Hoffnung, dass sie das wahre Leben bei Gott erlangt haben.”
Das Leben ist eine göttliche Gnade. Das Leben ist heilig. Alle Religionen und Formen von der Religiosität erkennen den universellen Wert des Lebens gleich in welcher Form sich in der Welt zeigt. Wenn die Lebewesen ein bestimmtes Ziel, einen genauen Zweck im Plan Gottes haben, und eine Finalität in der Geschichte haben, quasi natürliche, beherrscht von den Gesetzen der Natur, im Hintergrund deren wir die Harmonie Gottes entdecken, wird der Mensch mit einer spezifischen Würde ausgerüstet – dotiert, welche ihn auf dem Gipfel aller Lebewesen auf der Erde setzt. Die personelle Existenz „Abbild, Ebenbild“ seines Schöpfers (Gottes) zu sein, dotiert mit Bewusstsein und freiem Willen, Pilger durch die Geschichte, welche ihm seit dem Augenblick seines Empfängnisses und dann seiner Geburt anvertraut wurde, ist der Mensch ein Wert in sich und der Höhepunkt des Lebens. Diese Tatsache offenbart die Heilige Schrift und wird durch alle Religionen anerkannt.
Die Abtreibung, das Recht zum Leben und die Legislation in der Europäischen Union und in Rumänien
Die Abtreibung ist die vorzeitige Unterbrechung der Schwangerschaft. Wenn die Schwangerschaft wegen einer natürlichen Ursache unterbrochen wird, geht es um eine spontane Abtreibung oder um das Verlieren der Schwangerschaft. Leider gibt es Situationen, in welchen die Schwangerschaft freiwillig unterbrochen wird, weil man die Verantwortung der Erziehung und Unterhaltung eines Kindes ausweichen will. Diese Intervention ist brutal über das Grundrecht zum Leben. Das Leben und der Tod sind in den Händen der Letzten Realität, also in der Autorität Gottes, so wie es von allen Religionen gesehen wird.
Die Abtreibung bedeutet im Wesen Tötung, weil das Menschenwesen bereits seit dem Augenblick der Konzeption zu existieren beginnt, dann wenn genetisch die ganze Erbe seiner Vorfahren hat (im somatisch-materiellen Plan), und hat eine „Seele“ – ein Lebenshauch – welches ihm die spezifische Menschenwürde gibt. Der Mensch „ist“ Mensch nur als „Leib und Seele“. Die spezifische „Personenwürde“ wird durch seine spezifische Existenz und seine eigene Bedingung in der Welt gegeben. Zugleich ist im ontologischen Sinn homo religiosus, verbunden in seiner Existenz (in seinem Sein) und handelt in der Welt als Mensch auch nach den menschlichen Werten, nur in Verbundenheit mit den transzendentalen Wirklichkeiten, mit Gott. Die von den transzendentalen Werten abgebrochene säkularisierte Legislation der Gesellschaften (welche zu den universellen Werten hinführen) hat das Wert des Lebens des Menschen entsakralisiert und hält, dass „töten“ vor der Geburt keine ethische oder juridische Konsequenz (Folgen) hat. Das ist gegen die moralischen Gesetze und auch gegen das phänomenologische Aspekt, weil der Mensch „existiert“ und „zeigt sich“ schon seit dem Augenblick das intrauterinalen Leben. Sogar auch in der Medizin wird über „das Leben“ einer menschlichen Entität, auch wenn diese in dem embryonalen Stadium, fetalen Stadium oder in den letzten Schwangerschaftsmonaten ist, ist ein noch nicht geborenes Kind.
Die Probleme sind auch durch die relativen und ambiguen Positionen und von dem Pragmatismus der gegenwärtigen Humanwissenschaften erschwert. Die positiven Wissenschaften haben noch nicht deutlich ein Nullmoment des Lebens entschieden. In einigen Ländern wird die Abtreibung verboten, weil das frisch fekundiertes Oval als eine Lebensform gehalten wird. In anderen Ländern das Nullmoment des Lebens wird dann gehalten, wenn das Kind Kord hat und sein Herz schlägt. Andere halten, dass das Leben dann beginnt, wenn die Hauptorgane geformt sind und eine menschliche körperliche Form besteht.
Die Zivillegislation der Abtreibung betreffend in der Europäischen Union
Hinsichtlich der Legislation der Abtreibung betreffend, teilen sich die Länder der Europäischen Union in drei Gruppen:
In der ersten Gruppe befinden sich Malta, Irland und (de facto) auch Polen. Hier kommt noch Nordirland als Teil Großbritanniens hinzu.
- Malta verbietet entschieden die Abtreibung, obwohl UNO und EU die Änderung ()der Gesetzgebung (Legislation)drängen.
- In Irland wird die Abtreibung verboten beziehungsweise verhindert. Als Ausnahme wird nur der Fall der Möglichkeit des Selbstmordes der Mutter in Acht genommen. Aber die Regierung und die katholische Kirche versucht auch diese falsche „Hintertür“ zu sperren.
- In Polen und Nordirland kann man theoretisch an die Abtreibung appellieren, wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung besteht, oder wenn das noch Ungeborene gravierende Malformationen hat, oder wenn das Leben und die Gesundheit der Mutter gefährdet werden. Praktisch de facto sowohl die spezifischen Regelungen als auch die Unterstützung seitens des Staates in der Beratung und der Hilfe der Frauen, welche die Unterbrechung der Schwangerschaft vorhaben, reduzieren fast unbedeutend die Anzahl der Abtreibungen. Zum Beispiel im Fall Polens die Abtreibungsrate ist fast reduziert (in 2002 begangen 3 Abtreibungen/ 10.000 Geburten).
In der zweiten Gruppe werden die Staaten inkludiert, wo man Abtreibung unter bestimmten entspannteren Bedingungen unternommen werden kann: Zypern, Färroeinseln (dänisches Territorium), Finland, Luxemburg, Spanien, Portugal und Großbritannien.
- die Abtreibung argumentiert durch die soziale Lage und diffizile materielle Situation wird de facto bloß in Großbritannien (welche eher in der dritten Gruppe inkludiert werden sollte) und Finnland erlaubt.
- Auf den Ferroäinseln wird auch das Einverständnis des Ehemannes eingeholt, wenn die Frau verheiratet ist.
- In Luxemburg muss die Frau hinsichtlich der Alternativen beraten werden und sie muss 7 Tage bis zur Abtreibung warten. Auch hier „die Bewußstseinseinwände“ sind allgemein aus religiösen Motivationen sehr frequent/oft, kommen sehr oft vor.
In der dritten Gruppe befinden sich die Staaten der EU, in welchen die Abtreibung „auf Antrag“ zur Verfügung steht. Unter denen zählen damalige kommunistische Länder ausgenommen Polen (die Baltische Staaten, Bulgarien, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn), welche solche Legislation seit der Zeit des „eisernen Vorhangs“ hatten (erklärlich dadurch, dass das erste Land, wo die Abtreibung gesetzlich erlaubt wurde, ist die Sowjetunion in 1922), oder Länder mit einer alten demokratischen Tradition und Freiheistradition, wo die so genannten „individuellen Freiheiten“ fundamental sind – Belgien, Niederlande – Holland (hier wurde auch die Euthanasie legalisiert), Deutschland, Frankreich, Schweden, Dänemark. Auch hier gehört Italien dazu.
- In Deutschland, Ungarn, Belgien wird obligatorisch oder optional und kostenlos die Beratung vor und nach der Abtreibung gesichert. In Deutschland werden Versuche unternommen, dass die Frau keine Abtreibung begehe (Änderung der Legislation wegen der drastischen Senkung der Geburtsraten).
- In Italien „die Bewußtseinseinwände“ wegen religiöser Gründe kommt sehr oft in Fällen vieler Ärzte vor, welche beansprucht werden, Abtreibungen durchzuführen.
- In Österreich spielt die materielle Lage eine bedeutende Rolle, weil die Abtreibung aufwendig ist, viel Geld kostet und in der Wirklichkeit nur in den großen Städten möglich - zugänglich ist. In anderen Staaten die Intervention ist kostenlos. Die Kosten werden vom Staatsbudget gedeckt (Holland, Dänemark, Estonien).
- Das Einverständnis der Eltern im Falle, dass die schwangere Frau minderjährig ist, wird in Italien, Griechenland, Portugal, Slowenien, Slowakei eingeholt.
- In Italien und Holland wird eine „Gedenkzeit“ vor der Intervention verpflichtend.
- In Tschechien und in der Slowakei darf man nicht 2 Abtreibungen in einem Zeitraum der weniger ist als 6 Monate, nur wenn die Frau ist über 35 Jahre alt und hat zweimal Kinder gezeugt.
Auch in dieser Gruppe gehört Griechenland, wo diese Legislation wurde seit kürzerer Zeit gelockert, und Rumänien ist ein besonderer Fall (das einzige Land, wo die kommunistische Regime die Abtreibung verbot, vom 1967 bis 1989) und zugleich tragisch (die höchste Abtreibungsrate in der EU, fast totales Fehlen an Restriktionen – Regelungen, keine Rat und Hilfe).
Eigenschaften - Partikularitäten in Rumänien
In Rumänien ist die Abtreibung bis 12 Wochen von der Schwangerschaft legal - gesetzlich. Nur in den Fällen in welchen die Mutter oder das Kind im Mutterschoss gefährdet sind, wird bis zu 14 Wochen verlängert.
In Zentral- und Osteuropa der 90 Jahre war Rumänien bei dem Kapitel Abtreibung ein Sonderfall. Die Lage Rumäniens kann man mit der russischen Föderation vergleichen. In diesen beiden Ländern haben sich die dramatischsten Lagen unter den damaligen kommunistischen Ländern konfiguriert. Ausnahme ist weiters Georgien, wo die Abtreibungsrate ist um 50 % höher als in Rumänien und Russland. Obwohl vor 1989 hat Rumänien eine restriktive Legislation gehabt, die Lage Rumäniens ist der damaligen Sowjetländer ähnlich. Diese Tatsache macht uns zu glauben, dass die korrupte Mentalitäten der kommunistischen Gesellschaften (wirtschaftlich, sozial, moral) haben ihre Prägung dramatisch auf die Menschen gelegt.
Rumänien ist vor allem nach 1990 ein Sonderfall geworden. Die Abbrüche der Schwangerschaften wurden seit 1966 bis zur Regierungswechsel (26. Dezember 1989) eingeschränkt. Der Widerruf der restriktiven Legislation hat eine wahre Schachtel der Pandora geöffnet. Nach diesem Datum hat Rumänien eine der größten Abtreibungsrate erreicht. Der Ausbruch der Abtreibungsanzahl wurde vor allem von der „freien Legislation nach 1990 eingeführt“. Dieses Faktum hat sich auch mit „mit dem wachsenden Zugang der Bevölkerung zur Abtreibungsmöglichkeiten“.
Die durchgeführte Forschungen seit 1993 (seit dem haben die Behörden begonnen, sich mit dem Thema zu beschäftigen) zeigen, dass zwischen 1990-1992 die Abtreibung in Rumänien die höchsten Quoten in Europa „und es kann sein, dass sogar in der Welt“ erreicht hat. Die Vertreter der Massmedia – ohne sich an die glaubwürdige detaillierte Analysen zu verknüpfen – was eigentlich zeigt, dass die rumänische Presse bei diesem Kapitel verletzbar und manipulierbar ist, wiederholt auf einem Triumphalton ein Slogan von der Art wie: „Rumänien hat ein Rekord bei den Abtreibungen weltweit“.
Gleich wie wir die Dinge schauen, ist Rumänien eine trister Fall. Das Ansteigen der Anzahl der Abtreibungen – eine zum Schein gekommener Wirklichkeit durch alle Statistiken, indifferent von der Ideologien die dahinter stecken – wird auch mit anderen Situationen konjugiert, welche mit der Krise des Medizinsystems gekoppelt sind, wie folgt: Sterblichkeitsrate der Mütter verursacht durch die Abtreibung, infantile Sterblichkeit – sterben der Kinder, die Sterblichkeit durch obstetricalen Risiko.
Die Rate der Abtreibung ist um 70 % höher als die Rate der Fertilität (2,2 : 1,3). Das Koeffizient der provozierten Abtreibungen bei den lebend Neugeborenen ist gleich mit 1,6 Abtreibungen bei jedem lebend Neugeborenen, in Übereinstimmung mit den Sondagen der letzten drei Jahre. Diese Einschätzungen sind zweimal höher als die offiziell registrierten Statistiken. Das zeigt gravierende Disfunktionalitäten in dem Medizinsystem, in den nicht genauen Berichten. Das Fehlen der klaren Regelungen betreffend der Erwartungen der Berichte der Privatärztlichen Anstalten kann die prekäre Lage erklären. Eine limitierte durch die Direktionen der Öffentlichen Gesundheit der Landkreise durchgeführte Sondage in 2001 zeigten, dass in 2000 eine Anzahl von 80.000 Abtreibungen auf Antrag auf eigenen Wunsch gaben. Diese Abtreibungen wurden in Privatkliniken realisiert und wurden nicht in den medizinischen Statistiken registriert. ” Weil nicht alle Landkreise die realisierte Abtreibungen im Privatsystem berichtet haben, und es war sehr möglich aus den Privatkliniken kleinere Anzahlen der Abtreibungen in den Berichten zu bekommen, kann ruhig sein, dass die Anzahl der Abtreibungen höher sein könne“
Um eine reales Bild über das Phänomen der Abtreibung haben zu können, muss man in Rechnung einige Aspekte des heutigen Rumäniens nehmen. Die Ambiguitäten gehen sogar aus der Phase ihrer Evaluierung. Das Fehlen einiger klaren Regelungen betreffend der Registrierung der Abtreibungsanträge in den Privatkliniken ist eine wesentliche Ursache der ungenauen Evaluierungen.
Wenn wir sogar von den zur Verfügung gestellten Daten durch das Gesundheitsministerium von 1995 kann man sehen, zwischen 1990-1992, die provozierte Abtreibungsrate sehr hohe Quote hatte. Die Kliniken waren von den Frauen überschwemmt, die Abtreibung beantragten. Als eine Folge, die provozierte Abtreibungsrate legal provoziert, hat die höchste Quote weltweit erreicht – fast 200 bei 1.000 Frauen zwischen 15-44 Jahre alt, von 1990-bis-1992. Dies entspricht einer Rate der Abtreibung von fast 3 provozierten Abtreibungen bei jedem lebend Neugeborenen für dieselbe Zeitperiode. Zugleich muss man anmerken, vermerken, dass die Rumäninnen nicht verpflichtet sind, psychologische Betreuung zu bekommen, weder vor noch nach der Abtreibung.
Konträr der allgemeinen Perzeption die meisten Abtreibungen fanden nicht nach dem fall des eisernen Vorhangs statt, sondern in der vollen Phase der kommunistischen Zeit. In 1967 fanden 1.115.000 Abtreibungen statt, im Vergleich mit 1990, gaben es 992.265 Abtreibungen. So wurde in Rumänien ein Bewusstsein der Abtreibung geschaffen, und das Gesundheitsministerium hat für lange Zeit die Abtreibung als eine Methode der Programmierung der Familie. So vergaß mann, dass ein ungeborenes Kind eine menschliche Person ist, und musste durchs Gesetz geschützt genauso wie ein jeder unter uns, von uns.
Die Katholische Kirche in Rumänien promoviert konstant das Leben als fundamentaler Wert.